
Im Rahmen des so genannten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs werden Ausgleichansprüche der geschiedenen Ehegatten nach der Scheidung geregelt.
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Mit schuldrechtlichem Versorgungsausgleich wird der Versorgungausgleich bei Rentenanwartschaften bezeichnet, die sich öffentlich-rechtlich nicht ausgleichen lassen, z.B. Rentenanwartschaften bei ausländischen Versicherungsträgern, die eine Teilung der Anwartschaft nicht kennen/zulassen. Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich führt nur zu ein...
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https://www.lexexakt.de/glossar/schuldrechtlicherva.php
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